Unvorsichtiger Imker vor Gericht

Weil er vor der Entfernung eines Wespennestes die Nachbarn nicht informierte, muss sich ein 34-jähriger Mann vor dem Genfer Polizeigericht verantworten. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung.

Link zum Original-Artikel: NZZ online, 13.1.2016

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