Unvorsichtiger Imker vor Gericht
Weil er vor der Entfernung eines Wespennestes die Nachbarn nicht informierte, muss sich ein 34-jähriger Mann vor dem Genfer Polizeigericht verantworten. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung.
Link zum Original-Artikel: NZZ online, 13.1.2016