Verwendung von Cislin und anderen Bioziden im Aussenbereich

Der an der Verbands-GV erwähnte Link zum öffentlichen Produkteregister Chemikalien enthält häufig keine Angaben zu Verwendungszwecken oder Verwendungseinschränkungen. Diese werden nur bei Produkten präzisiert, bei denen eine Registrierung ab 2014 neu gemacht wurde wenn die ausführlichen Daten aus einer Anerkennung aus der EU vorliegen. Es muss deshalb bei der Beurteilung eines Produktes nicht nur das öffentliche Produkteregister des BAG, sondern auch die Produkteetiketten und die Sicherheitsdatenblätter berücksichtigt werden.

Im Klartext heisst das, dass 2016 Aussenanwendungen von Cislin (bzw. Deltamethrin) nicht mehr erlaubt sind. Andere Produkte, für die im Chemikalienregister noch keine Anwendungseinschränkung hinterlegt ist, können noch verwendet werden. Längerfristig (ab 2017) ist das Ziel der Vollzugbehörden, die Verwendungshinweise gemäss Registrierung umzusetzen und damit die Aussenanwendung von Insektiziden (alle!) zu verbieten.

Sobald der Verband neue Informationen von den Behörden erhält, werden die Mitglieder des VSS selbstverständlich informiert. Wir bleiben dran.

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